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Terminkalender
Bis Mittwoch, 31. August 2022
Einladung und Ausschreibung zur
Fohlenreise des IPZV Landesverbandes Westfalen-Lippe
2022
mit Fohlenmaterialprüfung und Basisprüfung für Stuten, mit Fohlenchippen, Stutbucheintragung sowie Jungpferde- Materialprüfung durch den IPZV Landesverband Westfalen-Lippe in Zusammenarbeit mit dem westfälischen Pferdestammbuch gemäß aktueller IPZV Zuchtordnung
Diese Ausschreibung wurde geprüft und genehmigt von dem IPZV- Landeszuchtwart des IPZV Landesverband Westfalen-Lippe, Alex Conrad am
13.05.2022
Veranstalter: IPZV Landesverband Westfalen-Lippe
Schauleitung und Organisation: Alex Conrad
Veranstaltungsorte, Ausrichter und Zeiten:
Datum und Zeit |
Ausrichter |
Prüfungsbahn |
Donnerstag,den 25.08.2022 Fohlen chippen ab 12.00 Uhr Beurteilungsbeginn 11.00 Uhr (Vorläufige Zeiten, der Veranstalter behält sich die Möglichkeit auf Änderungen vor) (Hier kommt das rheinische Pferdestammbuch zum chippen,) |
Gestüt Federath Federath 46, 51491 Overath Styrmir Árnason - 02206 6084924 Starterbegrenzung von 35 Pferden |
Reithall |
Freitag,den 26.08.2022 Fohlen chippen ab 9.00.00 Uhr Prüfungsbeginn 10.00 Uhr (Vorläufige Zeiten, der Veranstalter behält sich die Möglichkeit auf Änderungen vor)) (Hier kommt das westfälische Pferdestammbuch zum chippen, |
IPR- Siegerland Islandpferdehof Rothenborn, Familie Jantz Zum Sportplatz 2 57482 Wenden 02762/929108 Starterbegrenzung von 35 Pferden |
Reithalle |
Samstag den 27.08.2022 Fohlen chippen ab 9.30.00 Uhr Prüfungsbeginn 10.30 Uhr (Vorläufige Zeiten, der Veranstalter behält sich die Möglichkeit auf Änderungen vor)) (Hier kommt das westfälische Pferdestammbuch zum chippen,) |
IPOL e.V. Belm Zuchtwartin Judith Große-Hartlage IPOL Vereinsanlage, Holtstraße 49191 Belm
0176 21764129
Starterbegrenzung von 35 Pferden |
Außen- Sandplatz |
Datum und Zeit |
Ausrichter |
Prüfungsbahn |
Sonntag, den 28.08.2022 Fohlen chippen ab 9.00 Uhr Prüfungsbeginn 10.30 Uhr (Vorläufige Zeiten, der Veranstalter behält sich die Möglichkeit auf Änderungen vor)) (Hier kommt das westfälische Pferdestammbuch zum chippen,)
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Gestüt Lindenhof Entrup 165 48341 Altenberge 02505/2679 02505/3730 Lindenhof@gaedingar-grouphttp>://gaedingar-group.de/lindenhof
Starterbegrenzung von 35 Pferden |
Überdachter Reitplatz |
Montag, den 29.08.2021 Fohlen chippen ab 9.00 Uhr Prüfungsbeginn 9.30 Uhr (Vorläufige Zeiten, der Veranstalter behält sich die Möglichkeit auf Änderungen vor)) (Hier kommt das westfälische Pferdestammbuch zum chippen,) |
Hof Fuhrmann Brosener Straße 39 32689 Kalletal-Brosen 0160/95479114 www.saga-reitschulen.de/index.php/kalletal.htm Starterbegrenzung von 15 Pferden |
Reithalle |
Folgetermin weitere Zeiten sind abhängig von der Anzahl der zu prüfenden Fohlen. Geplant 15.00 Uhr (Vorläufige Zeiten, der Veranstalter behält sich die Möglichkeit auf Änderungen vor) (Hier kommt das westfälische Pferdestammbuch zum chippen,) |
Islandpferdegestüt Feenhöhe Am Buschhof 40 33334 Gütersloh OT Isselhorst/ Holtkamp 0174/3841755 Starterbegrenzung von 15 Pferden |
Reitplatz
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Dienstag, den 30.08.2022 Fohlen chippen ab 8.00 Uhr Prüfungsbeginn 9.30 Uhr (Vorläufige Zeiten, der Veranstalter behält sich die Möglichkeit auf Änderungen vor)) (Hier kommt das westfälische Pferdestammbuch zum chippen,) |
IPF Berlar Reitschule Berger Bastenstr. 17 59909 Bestwig-Berlar 02905/1263 Starterbegrenzung von 35 Pferden |
Reithalle |
Mittwoch, den 31.08.2022 Fohlen chippen Zeit wird noch bekannt gegeben! Prüfungsbeginn 9.00 Uhr (Vorläufige Zeiten, der Veranstalter behält sich die Möglichkeit auf Änderungen vor)) (Hier kommt das hessische Pferdestammbuch zum chippen, ) |
Gestüt Falkenegg Obermelbecke 2 57368 Lennestadt 02721/ 120713 Starterbegrenzung von 35 Pferden
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Außen- Reitplatz oder Reithalle |
Änderungen im Zeitplan werden nach Nennschluss bekannt gegeben – allerdings können sich die Nachmittagstermine durch Verzögerungen am ersten Prüfungsort nach hinten verschieben.
Unterbringung für die Pferde vor Ort bitte unbedingt vor Anreise mit den jeweiligen Höfen klären und abrechnen! Richter 1: Barbara Frische Nennungen an: Kordula Brücher Richter 2: Alex Conrad Hohen Rain 8 57250 Netphen Handy 0151 207 91 650 |
Nennbestätigungen nur per E-Mail und frühestens ab dem 15.07.2022
Die Fohlen sollten bereits eine Feif-ID besitzen. Bitte den World Fengur Ausdruck dem Nennformular beifügen.
Bitte nutzen Sie die beigefügten Formulare zur Nennung.
Fohlen ohne Feif- ID muss der Abstammungsnachweise der Mutter und des Vaters beigefügt werden, vorzugsweise Ausdrucke aus World Fengur oder Kopie der Eigentumsurkunde, sowie eine Kopie des Deckscheines oder der Abfohlmeldung. Hinweis: ein Ausdruck aus Stormhestar wird nicht als Abstammungsnachweis anerkannt
Für die Basisprüfung, sowie die Jungpferde- Materialprüfung genügt ein Nennformular mit dem World Fengur-Ausdruck. Jedes zur Basis/-Materialprüfung gemeldete Pferd muss eine FEIF-ID-Nr. haben.Für unvollständige Nennungen (fehlende Angaben auf dem Formular oder fehlende Nachweise) wird eine Nachbearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € pro Pferd erhoben.
Bei Nennungen per E-Mail erfolgt eine Bestätigung durch die Rechenstelle. Sollte diese Bestätigung bis eine Woche vor Veranstaltung nicht erfolgt sein, bitte noch einmal mit der Meldestelle in Verbindung setzen!
Nennungsschluss: 18.08.2022
Nenngeld: Fohlenbeurteilung 28,00 €/ Fohlenbeurteilung ohne Feif-ID 30,00 €
Basisbeurteilung sowie Sichtung für Hengste 45,00 €
Materialprüfung für Jungpferde- Stuten 65,00 €/ Hengste 75,00 €
Nachnennungen sowie Nennungen ohne Vereinszugehörigkeit gegen doppelte Nenngebühr
Nachbearbeitungsgebühr: 5,00 €
Bei Wiederruf der Nennung ab dem 20.08.2022 keine Rückzahlung der Gebühren!
Zahlbar per Überweisung auf das Konto des Landesverbandes Westfalen-Lippe, bei der Sparkasse Münsterland Ost, IBAN DE17 4005 0150 0057 0042 28, BIC WELADED1MST, oder vor Ort in bar. Nachnennungen nur vor Ort in bar. Die Nachbearbeitungsgebühr wird ebenfalls vor Ort in bar fällig. Ohne vollständige Bezahlung der Nennung - ggf. inklusive Nachbearbeitungsgebühr - erfolgt keine Beurteilung.
Mit Abgabe der Nennung wird der Betrag fällig (bitte beachten: Nicht IPZV Mitglieder zahlen doppelte Gebühr )
Haftung / Gesundheit:
Die Pferde müssen gesund sein und aus einem ansteckungsfreien Bestand kommen.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Veranstalter/Ausrichter übernimmt keinerlei Haftung. Während der gesamten Veranstaltung bleibt der Reiter/Besitzer Tierhalter im Sinne des § 834 BGB. Die Pferde müssen ausreichend Haftpflicht versichert sein. Der Vorführer/Besitzer haftet uneingeschränkt nach § 833 BGB.
An den Tagen wo das rheinische und das hessische Pferdestammbuch chippt ist auch das chippen von westfälischen Pferden möglich!
Bei Fragen freuen wir uns über einen Anruf und beantworten diesen sehr gerne. Sollten wir mal keine Zeit haben ans Telefon zu gehen rufen wir zurück!
Liebe Grüße
das Team der Fohlenreise Westfalen-Lippe Kordi Brücher und Alex Konrad